Sicher Thailand bereisen. Unkenntnis kann den unbedarften Besucher sogar ins Gefängnis bringen. Jeder Reiseführer kennt sie, die unzähligen Gebote und Verbote, wie sich in Thailand zu verhalten.

Aber ohne die Hintergründe zu verstehen, bleibt vieles unklar und führt zu Missverständnissen. Der Artikel enthält einen Überblick über die aktuellen 7 schlimmsten Vergehen, die jeder Tourist und Expat in Thailand vermeiden sollte. Eine Warnung vorab: ein Hinterfragen nach der Sinnhaftigkeit der einen oder anderen Verhaltensregel ist müssig. Wir sind in diesem Land nur Gäste und sollten uns an die Regeln halten; eigentlich müssen, um Strafen zu entgehen.

1/ Das thailändische Königshaus

Trauer in BangkokDie Religion, die Monarchie und die Nation gelten als die drei Säulen des „Thai-Seins“. Der thailändische König ist somit weit mehr als ein bloßer repräsentativer Monarch einer konstitutionellen Monarchie westlicher Prägung. Er ist Garant für das Zusammenhalten und die Verklammerung der „heiligen drei Säulen“ des Landes.

Diese Säulen schützen verschiedene Gesetze. Das bekannteste, was das Königshaus betrifft, ist das „Lèse-majesté-Gesetz“. Was heißt das konkret? Jede Äußerung oder Handlung, die als Missachtung des Königshauses interpretiert werden kann, ist mit langjährigen Gefängnisstrafen bewährt.

Von dem Gesetzt wird nicht nur der aktuelle König geschützt, sondern auch alle Mitglieder der königlichen Familie und sogar frühere Könige. Dabei sollte beachtet werden, dass in Thailand Abbildungen von Personen diese Person repräsentieren. Das Bekritzeln einer königlichen Abbildung wird ohne Pardon als Beleidigung des Königs angesehen.

Was alles unter das Lèse-majesté-Gesetz fällt, ist unklar. Wird jemand wegen Lèse-majesté verurteil, ist es der Presse untersagt, die konkrete Handlung zu benennen, denn dadurch würde sich diese Handlung wiederholen. Farangs sollten jede Äußerung bezüglich des thailändischen Königshauses unterlassen und keine königlichen Symbole malträtieren.

2/ Buddhistische Symbole

Buddha-StautueBuddhismus ist Staatsreligion. Buddhistische Symbole werden gesetzlich geschützt. Was folgt daraus? Nicht so streng wie bei dem Königshaus, aber die „Verunglimpfung“ solcher Symbole und ungebührliches Verhalten in einer Tempelanlage kann eine Geldstrafe, Gefängnisstrafe oder sogar Ausweisung zur Folge haben. Herumklettern auf oder Verunstalten einer Buddha-Statue gilt als schweres Vergehen.

Ein weiblicher thailändischer Tour-Guide ist verhaftet worden, weil die Dame auf ihrem Facebook ein Bild veröffentlichte, auf dem zu sehen war, wie sie und ein chinesischer Tourist auf der Treppe zum Wat Arun stehen und jeweils einen Fuß auf der Stupa angelehnt haben. Touristen, die gerade aus Bagan nach Thailand angereist sind, sollten ihre gewohnten Klettertouren auf Tempelkonstruktionen in Ayutthaya und Sukhothai unterlassen. Das Ausführen von Buddha-Statuen jeglicher Art ist, bis auf wenige Ausnahmen, gesetzlich verboten.

3/ Kritik an staatlichen Behörden und Institutionen

Berichte über das Handeln staatlicher Behörden, der Polizei und des Militärs sind ein heikles Thema. Thailändische Gesetze schützen staatliche Behörden und Institutionen vor ungerechtfertigter Kritik, Angriffen und Beleidigungen. Aber wo verläuft die Grenze zur bloßen Information?

Das Ausloten solcher Grenzen sollten Besucher den professionellen Journalisten überlassen. Im Einzelfall kann jemand bereits dann in die Mühlen der thailändischen Justiz gelangen, wenn er auf seinem Facebook einen kritischen Artikel aus einer renommierten ausländischen Zeitung teilt. Und bitte nicht selbst interpretieren, was „kritisch“ ist, denn letztendlich zählt immer die Interpretation einer Behörde oder des thailändischen Gerichts. Der Computer Crime Act, der Veröffentlichungen in den Online-Medien regelt, wurde in den letzten Jahren ständig verschärft.

Wer sich zu den aktuellen inneren Angelegenheiten des Landes nicht äußert, zumindest in der Zeit, wo er sich im Land aufhält, steht auf der sicheren Seite des Lebens und kann dieses schöne Land sorglos genießen. Und deshalb kommen wir doch alle her.

4/ Pornografie und sexuelle Abbildungen

Gemälde in Moca Mangkok
Painting Moca Bangkok

All das ist in Thailand verboten. Der „Computer Crime Act“ ermöglicht es den Behörden, das Internet und die Accounts der sozialen Medien zu überwachen. Es ist verboten, einschlägiges Material einschließlich der oben erwähnten „Kritik“ an den Behörden zu posten.

Neuerdings müssen alle thailändischen Prepaid-Simkarten mit dem Reisepass registriert werden. Eine Anonymität gibt es nicht mehr. Wer also die Reize seiner thailändischen Kurzeitfreundin von einer thailändische IP-Adresse in den sozialen Netzen teilt oder irgendwo im Internet postet, kann bei der Ausreise eine unliebsame Überraschung erleben. Das ist bereits vorgekommen.

5/ E-Zigaretten und Shisha Pfeifen

Shisha Pfeife BangkokDas Rauchen von E-Zigaretten und Shisha Pfeifen ist verboten. Für Nutzer drohen Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren. Noch vor drei Jahren war das Arab-Quater um die Sukhumvit Soi 3 voll von Shisha-Cafés. Ja, es wird dort weiter geraucht, aber diskret und versteckt in den Labyrinthen einiger Restaurants.

Ob sich die Militärregierung wirklich Sorgen um die Gesundheit der Konsumenten macht? Eher werden fiskalische Gründe und die starke lokale Tabakindustrie hinter diesen Verboten vermutet. Touristen sollten gewarnt sein. Bereits das Einführen des Equipments steht unter Strafe. An dem Verbot ändert auch nichts der Umstand, dass auf einigen Nachtmärkten E-Zigaretten weiter angeboten werden

6/ Drogen

Sogar Touristen, die in ihrem ganzen Leben einen Reiseführer noch nicht einmal aus der Ferne gesehen haben, wissen eigentlich Bescheid. Deshalb sollte dieser Punkt an sich überflüssig sein. Dennoch vegetieren in den thailändischen Gefängnissen, den modernen buddhistischen Höllen, zahlreiche Farangs ihre langjährigen Gefängnisstrafen wegen Drogendelikten ab. Und regelmäßig erscheinen Berichte, dass die Polizei in dem Rucksack eines jungen Pärchen die Krümel einer Droge gefunden hat mit all den bekannten Konsequenzen hinterher.

Auch ich habe vor vielen Jahren, als es an den damals noch einsamen Stränden zu spontanen Partys kam, wo man morgens unter einer Palme mit einem fremden Mädchen im Arm aufwachte, ohne ihren Namen zu kennen, das eine oder andere Omelett mit Magic Mushrooms verzehrt oder Berauschendes eingenommen. Diese Zeiten sind endgültig vorbei. Einsame Strände ohne Polizeipräsenz gibt es kaum noch. Spontane Partys noch viel weniger. Die meisten der modernen digitalen Autisten sind noch nicht einmal in der Lage, in der Khaosan Gleichgesinnte zu treffen, ohne zuvor auf Facebook in mindestens drei Reise-Foren nachzufragen, wer dort gerade unterwegs ist, um mit einem ein Bier zu trinken.

Die Polizei kennt natürlich die notorischen Party-Inseln und Massenvergnügungen wie Full Moon Party. Und oft vernebeln dann die legalen Drogen den Verstand und die ausgelassene Stimmung setzt den natürlichen Selbsterhaltungstrieb herab. Was x-mal gutgeht, geht auch einmal schief. Das gilt natürlich auch für Discos, wo die kleinen bunten Pillen, Jaaba (Methamphetamin-Mischungen), von allen Gesellschaftsschichten massenhaft konsumiert werden. Achtung: der Nachweis von THC, der Wirkstoff von Cannabis, kann im Urin bis zu 4 Wochen nachgewiesen werden, daher am besten bereits vor einer Reise nach Thailand auf das „Kiffen“ verzichten.

Wer auf solche coole Rauscherlebnisse nicht verzichten möchte, sollte es sich lieber für eine deutsche Baggersee-Party aufheben, statt sein Leben in einem thailändischen Knast zu zerstören; für manche Betroffene durchaus wörtlich zu nehmen, denn nicht jeder kehrt von dort lebend oder gesund zurück.

6a/ Muscheln und Korallen

Muscheln ThailandAls Einschub, denn die biblische Zahl 7 klingt besser als 8. Das Aufsammeln & Besitzen von toten Korallen und Muscheln, und erst recht das Ausführen ist streng verboten und mit hohen Strafen bewehrt. Sogar Gefängnis droht. Insbesondere in Urlaubsorten wie etwa Phuket führt der Zoll verstärkt Kontrollen durch.

Aber bitte jetzt nicht in Panik geraten, auch wenn die eine oder andere Alarmmeldung durch die Presse und Foren geistert. Die Polizei wird kaum die Strandhütten ablaufen und danach fahnden, ob die kleine Tochter nicht einige aufgesammelte Muscheln auf der Terase lagert. Den gesunden Menschenverstand nutzen und bei der Ausreise das Souvenir, wenn es schon sein muss, nicht gerade im Handgepäck lagern.

6b/ Fahren von Kraftfahrzeugen

Der nächste Einschub. Eine Meldung des Auswärtigen Amtes in den Reisehinweisen hat bei deutschen Touristen für Verwirrung gesorgt und wilde Diskussionen  ausgelöst: „Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.“

Inzwischen hat sich die Rechtslage offenbar geklärt: ein deutscher internationaler Führerschein ausgestellt nach dem Abkommen von 1926 berechtigt zusammen mit dem deutschen nationalen Führerschein zum Führen eines KFZ in Thailand. Der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1926 hat eine Gültigkeit von 1. Jahr. Nicht alle Führerscheinstellen in Deutschland haben das Formular vorrätig, da sonst der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968, dem Thailand nicht beigetreten ist, ausgestellt wird.

Nachtrag Roller: da diese fast alle eine Kubatur von mehr als 50 Kubik aufweisen, war hierfür schon immer ein deutscher Motorrad-Führerschein erforderlich. Aber „wen hat das geschert“, auch vor vielen Jahren den Autor nicht. Bei den zahlreichen Unfällen mit diesem Gefährt einerseits und den möglicherweise „erwachten“ Reiseversicherungen andererseits, besteht natürlich ein hohes Risiko auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben.

PS: Österreichische internationale Füherscheine, ausgestellt nach dem Genfer Abkommen von 1949, werden in Thailand anerkannt. Schweizer internationale Führerscheinen werden lediglich nach dem Abkommen von 1968 ausgestellt und daher in Thailand nicht anerkannt.

6c/ Rauchen an einigen Stränden

An 24 „touristischen“ Stränden trat am 1.2. 2018 ein Rauchverboten in Kraft (bitte googeln, welche das sind) kostet bis zu 2500€ oder bis zu 1 Jahr Knast. Notorische Raucher sollten immer etwas „Kleingeld“ dabei haben. Vielleicht hilft dann auch hier eine Spende für die Witwen und Waisen des Polizeihilfswerks.

7/ Overstay, Ausweispflicht, Arbeitserlaubnis

Overstay

Siehe hierzu auch allgemein den Beitrag „Einreisebestimmungen“. Bei der Frage des Overstay laufen in den Foren die Beschwichtiger und Alarmisten zur Höchstform auf. Overstay bedeutet, dass die in den Pass gestempelte zulässige Aufenthaltsdauer in Thailand überschritten wird.

Die Rechtslage hat sich seit kurzem geändert. Zunächst die gute Nachricht. Sollte ein Tourist aus welchen Gründen auch immer diese Frist im angemessenen Rahmen überschreiten, dann wird ihn der Immigration Beamte am Flughafen zwar ernst in die Augen blicken, aber dann lächelt er schon wieder und bittet ihn zu einem anderen Counter, wo der Sünder pro überschrittenen Tag 500 Baht maximal 20.000 Baht Strafe bezahlt.

Bei einem Tag Overstay fällt meist noch nicht einmal dieser Betrag an. Je nach Laune des Immigration-Officers und der Anzahl der überschrittenen Tage kann der lächelnde Beamte mit roter Farbe das Wort „overstay“ in den Pass stempeln. Das ist erstmals nicht tragisch, kann aber später dazu führen, dass ein Touristenvisum verweigert wird oder bei mehreren Ein- und Ausreisen in einem Jahr die Immigration die Einreise nicht mehr gestattet.

So, jetzt die schlechte Nachricht. Nach der verschärften Regelung droht noch ein Bann für einen Zeitraum, in dem der Sünder nicht nach Thailand einreisen darf. Die Regelung sieht auf den ersten Blick etwas missverständlich aus, ist es aber nicht. Stellt sich der Overstay-Sünder mit seinem Verstoß freiwillig bei der Immigration (er erscheint bei der Immigration am Flughafen) kassiert der Beamte nicht nur die Strafe, sondern holt auch seinen Taschenrechner hervor und blickt in eine Tabelle. Sollte der Overstay mehr als 89 Tage betragen, dann erfolgt ein Bann von einem Jahr, bei höheren Werten steigen auch die Jahre für den Bann an.

Aber es gibt noch eine weitere Tabelle, die für den Fall gilt, dass ein Polizeibeamter den Overstay etwa bei einer Verkehrskontrolle oder Razzia feststellt. Schwache Gemüter überkommt beim Blick in diese Tabelle sofort Schüttelfrost und verfallen in Schnappatmung. Steht dort wirklich „less than 1 year…banning 5 years“ ? Ja, und „less“ bedeutet auf gut Deutsch „weniger“, also von einem Tag bis 364 Tage. Was ist damit gemeint? Gilt denn diese Tabelle nicht nur für den Fall „in case of alien“ (damit sind Sie gemeint und nicht Außerirdische, obwohl die Thais manchmal Ausländer wie Außerirdische behandeln) und „being arrested and prosecuted“?

So, jetzt haben wir die Soße. Der Overstay ist nach dem thailändischen Recht ein Gesetzesverstoß. Die Folge ist Auslieferungshaft, Strafe und Deportation (also arrested and prosecuted). „Ja aber“, nichts ja aber. Von dieser Regelung gibt es nur die Ausnahme, wenn der Aufenthaltssünder sein Vergehen (erste Tabelle) bei der Immigration selbst offenbart und die Strafe bezahlt.

Was nun? Einfach: ängstliche Gemüter beehren die Immigration und beantragen zum Erstaunen der Immigration-Beamten auch wegen einem Tag Overstay eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Mutigere Zeitgenossen fahren zum Flughafen, weisen auf den Overstay hin, murmeln einige plausible Gründe (um vielleicht den Stempel zu vermeiden) bezahlen die Strafe und trotten gemütlich zum Abfluggate.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein normaler Tourist während eines kurzfristigen Overstays in eine Polizeikontrolle gerät, ist etwa so groß, wie das ihm am Strand eine Kokosnuss auf den Kopf fällt. Am besten jedoch Overstay vermeiden.

Ausweispflicht

Ausländer wie auch Thais sind verpflichtet, ihre Ausweispapiere ständig dabei zu haben. Natürlich unpraktisch. Die Polizei akzeptiert in den meisten Fällen auch die Kopie des Passes zusammen mit der kopierten Aufenthaltserlaubnis, sogar dann, wenn auf dem Smartphone gespeichert. Der Pass sollte jedoch in erreichbarer Entfernung deponiert sein. Also nicht im Hotelsafe des Hotels in Bangkok zurücklassen und sich auf eine Reise nach Nordthailand begeben. Wer das Erlebnis vermeiden möchte, nach einer Razzia oder Routinekontrolle stundenlang in irgendwelchen Zellen zu schmoren, bis das Ausweispapier herbeigeschafft wurde, sollte eine Kopie des Passes ständig bei sich tragen.

Arbeitserlaubnis

Das Arbeitsverbot wird sogar in den Pass gestempelt. Aber was ist mit den Farang-Bedienung in manchen Bars auf den Inseln oder den tausenden digitalen Nomaden, die in Thailand leben und am Computer arbeiten? Nach dem Wortlaut des Gesetzes benötigt ein Ausländer für jede gewerbliche Tätigkeit in diesem Land eine Arbeitserlaubnis, auch wenn diese Tätigkeit mit Thailand nichts zu tun hat und die Kunden oder der Arbeitgeber im Ausland sitzen. Die konkrete Gesetzesauslegung ist in Thailand immer Ermessenssache, somit nicht vorhersehbar.

Bevor jetzt jemand anfängt wild zu argumentieren „kann doch nicht sein…die anderen doch auch“ sollte er vielleicht nach „Deutsch-Thailändisches Doppelbesteuerungsabkommen„ und dem Begriff „feste Geschäftseinrichtung„ und „Betriebstätte“ googeln. Betriebstätte ist der Ort, an dem eine gewerbliche Leistung erbracht wird. Wer also in Thailand wohnt und für seine Kunden in Deutschland Webseiten gestaltet, begründet hier automatisch eine Betriebstätte und wäre damit in Thailand steuerpflichtig; und jetzt schließt sich der Kreis zu der notwendigen Arbeitserlaubnis.

Co-working space in BangkokAber vor kein Kläger, da kein…, wie sollten die Behörden auch feststellen, was ich auf dem Computer in der Abgeschiedenheit meines Zimmers treibe. Deshalb nicht vor den Anderen zu laut prahlen. Digitale Nomaden mit einem ausgeprägten Kuschelbedürfnis, die ihre kommerziellen Reiseblogs oder Ratgeber „Wie werde ich ein digitaler Nomade“ gerne in Coworking-Spaces verfassen, sollten sich dies lieber zweimal überlegen. Es gab bereits Razzien.

 

PS: Wenn doch etwas schiefgeht, was tun?

Die nachfolgenden Empfehlungen sind natürlich ohne Gewähr.

Erstens, viele der Hororr-Geschichten haben einen besonderen Hintergrund, etwa Anzeige eines neidischen Nachbarn, eine missgünstige Kurzeitfreundin oder in den seltensten Fällen einfach Pech gehabt. Wer allen Unwägbarkeiten des Lebens aus dem Weg gehen möchte, muss zu Hause bleiben. Aber dann kann in das Haus immer noch ein Meteorit einschlagen. Einige der im Text genannten Gesetze werden in der Praxis überwiegend in den innerpolitischen Auseinandersetzungen „angewendet“, aus denen sich ein vernünftiger ausländischer Gast sowieso heraushält.

Zweitens Ruhe bewahren. Thais und besonders die thailändische Polizei mögen keine hysterischen Farangs. Drittens, die Inhaber der tatsächlichen Gewalt, und das sind Hausmeister, Handwerker und natürlich staatliche Beamte, haben immer recht. Dem Drang, die heimische Botschaft anzurufen, nicht nachgeben. Ist in einem Fall erst die Botschaft eingeschaltet, wird der Fall öffentlich und die lokale Polizei kann dann die Angelegenheit nicht mehr selbst regeln. Vorsicht vor Anwälten. Denn solange der Farang in der Auffangszelle schmort, sprudelt das Honorar.

Also: zwar kein Geständnis unterschreiben, aber die Herren in Braun höflich befragen, „ob sich in der Sache nicht etwas machen ließe“ etwa eine Strafe ohne Quittung oder eine Spende an das polizeiliche Hilfswerk für verletzte Kollegen. Umso weniger Aufsehen, umso größer ist die Chance glimpflich davon zukommen.

Hinweis: weniger gravierend, aber uncoole Dinge, die man in Thailand vermeiden sollte auf FLOCBLOG.

(Aktualisiert 3.2. 2018)

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