Die Aufenthaltsbestimmungen in Thailand können ein Alptraum sein. Dabei sehen die Regelungen auf den ersten Blick durchaus einfach aus. Aber der Reihe nach.

1/ 30-Tage Aufenthaltserlaubnis

Die meisten europäische Touristen (darunter Deutsche, Österreicher und Schweizer) benötigen für eine Einreise von  max. Visum 30 Tagen kein Visum. Diese Regelung wird manchmal als „Visum on Arrival“ bezeichnet, was nicht korrekt ist. Der Grenzbeamte stempelt kein Visum in den Pass, sondern die Aufenthaltserlaubnis. Ist doch einfach oder? Ha, hereingefallen, wir sind doch in Thailand and here is all different.

Diese Regelung gilt zunächst ohne Einschränkung nur bei der Einreise über den Luftweg. Aber Vorsicht: Bitte beachten, dass ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf.

Bei der Einreise über den Landweg ist die Einreise mit der 30-tägigen Aufenthaltserlaubnis auf max. 2 Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Also, wer in Südostasien ständig hin und her reist, muss aufpassen. Das gilt auch für leidgeplagte Zeitgenossen, die sich ihren Aufenthalt durch einen „Visarun“, verlängern wollen. Dazu später noch mehr.

Einreisende müssen bei der Einreise mind. 20.000 Baht und zusammen als Familie mind. 40.000 finanziell nachweisen können. Der Mindestbetrag muss in bar und kann in jeder beliebigen Währung vorgewiesen werden. Dieser Nachweis wird von der Immigration meistens nicht verlangt.

Nachweis eines Ausreisetickets:

die Einreisebestimmungen sehen vor, dass der Einreisende bei der Einreise eine Ausreise nachweisen muss. Aber jetzt keine Panik. Die Immigration-Beamten verlangen bei einem „normal aussehenden Touristen“ diesen Nachweis kaum. Aber, die Fluggesellschaft kann das Einchecken verweigern, wenn der Fluggast einen solchen Nachweis nicht bei sich führt. Der Grund hierfür ist, dass im Falle der Einreiseverweigerung durch die Immigration die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Reisenden auf eigene Kosten wieder auszufliegen. Also, bei der Fluggesellschaft vorher nachfragen oder eine billige Busreise ins Nachbarland buchen. Die Ausreise muss nicht innerhalb der 30-Tage erfolgen, es reicht auch die Ausreise zu einem späteren Zeitpunkt.

Verlängerung der 30-Tägige Aufenthaltserlaubnis:

Die Aufenthaltserlaubnis kann einmalig -vor Ablauf- um max. 30 Tage bei der Immigration verlängert werde, dazu später mehr.

Die folgenden Absätze können die Kurzzeit-Touristen, bis auf die letzten drei Abschnitte (Verlängerung des Aufenthalts, Overstay, Ausweispapiere) überspringen.

2/ Ein 3-Monate Touristenvisum

Ein Touristenvisum, das bei einer thailändischen Botschaft oder Konsulat -es muss nicht das Heimatland sein-, (s.h. für Deutschland hier) beantragt werden muss, berechtigt zu einem Aufenthalt von 60 Tagen und kann einmalig um weitere 30 Tage bei der Immigration verlängert werden (Näheres dazu weiter unten). Diese Variante ermöglicht einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. 

Das Touristenvisum hat eine Geltungsdauer von drei Monaten, ab Ausstellungs-Datum, d.h. während dieser Zeit muss der Visumsininhaber einreisen, sonst verfällt das Visum. Die Visum-Geltungsdauer nicht mit der Aufenthaltsdauer verwechseln. Und das Visum verfällt auch, wenn der Tourist während der 60-tägigen Aufenthaltserlaubnis ausreist, es sei denn, dass er bei der Immigration am Flughafen oder Grenzübergang zu Land ein Re-Entry Permit für 1.000 Baht erwirbt.

Mit dem Touristenvisum kann ein Besucher einschließlich der einmaligen Verlängerung bis zu 90 Tagen im Land bleiben.

Voraussetzung für das Touristenviusum: neben einigen Ausschlussgründen, die im Einzelnen auf den Seiten der Konsulate nachzulesen sicherlich sinnvoll sein kann, ist insbesondere ein Rückflugticket erforderlich.

In der Schweiz und Österreich auch der Nachweis von ausreichenden Barmitteln, derzeit etwa 20.000 Baht und ggf. auch der Nachweis der Unterkunft.

Einreisende müssen bei der Einreise mind. 20.000 Baht und zusammen als Familie mind. 40.000 finanziell nachweisen können. Der Mindestbetrag muss in bar und kann in jeder beliebigen Währung vorgewiesen werden. Dieser Nachweis wird von der Immigration meistens nicht verlangt.

Der Nachweis der Barmittel kann auch bei einer Verlängerung des Visums gefordert werden. Geschieht selten bei den Immigrations in Thailand, eher bei der Verlängerung in einem Nachbarland.

3/ 6-Monate Touristenvisum mit Re-Entry-Berechtigung

Klingt doch gut: während der 6-monatigen Geltungsdauer, so viele Ausreisen wie gewollt und jedes Mal ein neuer Aufenthalt von 60 Tagen in den Pass gestempelt. Und was bringt das im Endeffekt: ebenfalls alle 60 Tage eine Ausreise. Auch das 6-Monatsvisum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Zählen Sie mit, das gibt 270 Tage, also max. 9 Monate (bei cleverer Ausnutzung der gesamten Frist). Bravo. Die Voraussetzungen für diesen neuen Visatyp sind:

  • Kopie der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug)
  • Nachweis von mind. einer zwischenzeitlichen Aus- bzw. Wiedereinreise
  • Hotelbuchung im Nachbarland oder Visum für das Nachbarland)
  • Hotelbuchung von mind. einem Aufenthaltsort
  • Vermögensnachweis: Kontoauszug mit einem Mindestbetrag von 5.000 EUR
  • 150,00 EUR Visagebühr
  • Das Visum kann nur im Heimatland beantragt werden

Grenze MymanmarDie kurzfristigen Aus- und Einreisen nennt man Visarun. Ein ganzes Gewerbe lebt davon: der Bus einer Agentur, sammelt die Betroffenen ein, kutschiert sie über die Grenze eines Nachbarlandes, dreht dort eine Ehrenrunde und bringt die fröhliche Gesellschaft zum selben Grenzübergang zurück, wo ihnen der mehr oder weniger freundlich grinsende Grenzbeamte eine neue Aufenthaltsgenehmigung in den Pass stempelt.

Seit ein guter Freund bei einer solchen Aktion von seinem ewigen Kreislauf des Leidens erlöst wurde, old Thailand hands kennen natürlich die Fahrweise der Minibusfahrer, bevorzuge ich das Flugzeug. Und nutze die notwendigen Ausreisen für einen kurzfristigen Besuch der benachbarten Länder oder deren Hauptstädte. Mit dem preiswerten Ticket der Air Asia ist das kein besonderer Kostenfaktor mehr.

Was es sonst noch gibt:

4/ NON-IMMIGRANT-ED VISA  (90-Tage- Gültigkeit, Aufenthalt 1 Jahr, einmalige Einreise)

Diesen Visumtyp nutzen Sprachschulen oder auch andere Bildungseinrichtungen wie etwas Boxschulen zur Förderung ihrer Geschäftstätigkeit. Diese Einrichtungen stellen die notwendigen Unterlagen aus und senden sie dann an den Sprachenthusiasten, der dann das Visum in seinem Heimatland bei der thailändischen Botschaft beantragen kann. Die Aufenthaltserlaubnis kann dann in Thailand jeweils um weitere drei Monate verlängert werden. Manche Sprachbanausen konnten mit diesem Visumstyp ihr Studium für mehrere Jahre fortsetzen. Ist doch praktisch: die Studiengebühr bei der Sprachschule bezahlen, vielleicht auch ab und zu vorbeischauen, mit den eifrigen Koreanerinnen oder Japanerinnen flirten (bitte diesen Geheimtipp nicht weitergeben). Und was machten die humorlosen Militärs? Sie wiesen die Immigration Officers an, mit dem aufgescheuchten Farang einigen Worte in Thai zu wechseln. Und wenn dann nur Stammeln kam, gab es keinen neuen Stempel oder einen mit der Frist von 14 Tagen, damit der ewige Sprachschüler Zeit genug hat, seine Koffer zu packen.

5/ NON-IMMIGRANT -O- Single oder Multiple Visum

Dieser Visumtyp ist insbesondere für Rentner ab 50 Jahren oder gleichaltriger Personen geeignet, die ein Rentnerdasein führen wollen. Das Visum kommt in zwei Formen daher: mit dem Single Visum bzw. Multiple Visum gewinnt man einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, mit dem Multiple bis zu einem Jahr mit Ausreisen nach jeweils 90 Tage. Für den gleichen Personenkreis gibt es noch das “O-A Longstay” Visum, damit kann man sogar ein ganzes Jahr bleiben (Verlängerungsmöglichkeit); einzige Auflage ist es, sich alle 90 Tage bei einer Immigration zu melden. Die Voraussetzungen sind: ein Rentenbescheid mit mindestens 1.200 EUR/monatlich oder der Nachweis von 800.000 Baht auf einem Konto in Thailand (der Betrag muss dort nur zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Verlängerung oder Meldung vorliegen). Weiter ein Vermögensnachweis aus der Heimat in Höhe von 5.000 EUR. Für die Glücklichen unter uns, die das geforderte gesegnete Alter bereits erreicht haben, eine interessante Möglichkeit.

Es gibt natürlich noch weitere Visaformen, etwa für Menschen mit einer Arbeitserlaubnis, Journalisten, Businessmen. Wegen deren Kompliziertheit, insbesondere was die legale Berufsausübung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens betrifft, kommen sie nur für einen sehr begrenzten Personenkreis in Frage.

6/ Strategien für einen Langzeitaufenthalt aus pragmatischer Sicht

 

Home-Office thailändische InselErstens, nicht aufregen und auf diversen Foren schimpfen; niemand zwingt uns, in Thailand für längere Zeit zu leben. Wir sind dort nur Gäste.

Zweitens, den Sinn der Visaregelungen begreifen, auch wenn sie manchmal sinnfrei erscheinen. Thailand wurde mit der Zeit zu einem Eldorado von obskuren Ausländern, die einen virulenten Grund haben, der eigenen Heimat aus dem Weg zu gehen. Das wissen natürlich die thailändischen Behörden und versuchen dagegen zu steuern. Ein weiterer Grund ist der paranoide Kampf gegen illegale Arbeitstätigkeit.

Drittens, sich so zu verhalten, dass nicht der Eindruck entsteht, zu dem unerwünschten Personenkreis zu gehören. Also, wenn die thailändische Immigration an den Grenzen verstärkt die kurzfristigen Ein- und Ausreisen misstrauisch beäugt, warum nicht für ein oder zwei Monate in einem Nachbarland leben. Dort dann ein neues Visum beantragen. Penang in Malaysia ist hierfür besonders geeignet. Spezialisierte Agenturen erledigen dort für eine Handvoll Baht alle Formalitäten, die Anreise mit dem Zug oder Flugzeug ist einfach und an der Grenze erhält man kostenlos ein malaysisches 3-Monatsvisum. Und wenn schon Ausreise, nicht gleich am selben oder nächsten Tag wieder einreisen. Neuerdings werden auch wiederkehrende Flugeinreisen von der Immigration hinterfragt.

7/ Arbeitserlaubnis

Gleich vor ab, ein bürokratischer Alptraum. An sich nur ein Thema für Mitarbeiter großer Konzerne. So, und was ist mit den tausenden digitalen Nomaden, die in Thailand leben und arbeiten? Die Antwort ist einfach, sie arbeiten fast alle illegal und verstoßen gegen das thailändische Arbeitsrecht. „Nun mal halblang.“ Die Aussage ist formaljuristisch korrekt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes benötigt ein Ausländer für jede gewerbliche Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis, auch wenn diese Tätigkeit mit Thailand nichts zu tun hat und die Kunden im Ausland sitzen.

Die Gesetzesauslegung ist in Thailand immer Ermessenssache, somit nicht vorhersehbar. Aber vor kein Kläger da kein…Wie sollten die Behörden auch feststellen, was ich auf dem Computer in der Abgeschiedenheit meines Zimmers treibe. Deshalb nicht vor Anderen zu viel prahlen. Digitale Nomaden mit einem Kuschelbedürfnis sollen es sich es zweimal überlegen, ob sie in einem Coworking-Space sichtbar werden wollen. Es gab schon Razzien.

8/ Verlängerung des Aufenthalts

 

Bangkok Immigration

Die Aufenthaltserlaubnis oder einige Visaformen können einmalig oder mehrmalig verlängert werden. Die Verlängerung wird ab dem Tag gezählt, an dem die Aufenthaltserlaubnis abläuft.

Zuständig sind die thailändischen Immigration-Behörden. Notwendig dabei zu haben: Pass, Departure-Card, ein Lichtbild, Kopie der Lichtbildseite des Passes sowie der Seite mit dem Aufenthalts-Stempel bzw. des Visumaufklebers.

Die Kopien und das Lichtbild besorgen in oder um die Immigrations ansässige dienstbare Händler, aber nicht überall. Die üblichen Gebühren betragen 1.900 Baht. In Bangkok befindet sich die Immigration weit außerhalb des Zentrums im zentralen Government Komplex an der Chaeng Watthana Road (Open: Mon-Fri 08:30-12:00, 13:00-16:30, closed on public holidays).

Ein kleiner Erfahrungs-Tipp, um das Warten zu verkürzen, natürlich ohne Gewähr. Nicht morgens zur Immigration, da ist der Andrang am stärksten. Auch Montage und Freitage vermeiden. Kurz vor der Mittagspause erscheinen, sich eine Nummer geben lassen und das Antragsformular mitnehmen. Dann im Untergeschoss die notwendigen Kopien des Passes anfertigen lassen, den Antrag ausfüllen und in einem der Restaurants oder dem Foodcourt speisen. Dann um 1 Uhr nach der Mittagspause wieder erscheinen und auf den Aufruf der Nummer warten….reine Wartezeit selten mehr als 2 Stunden.

Beste Anfahrt: mit der BTS zur Endstation Mo Chit oder MRT Chatuchak Park Haltestelle, wie der Name bereits verrät, beide am Chatuchak/Weekendmarket. Von hier aus ein Taxi nehmen (Kosten einfach 100-150 Baht). Bus-Optionen gar nicht erst versuchen.

9/ Overstay

Overstay bedeutet, dass ein Ausländer seinen festgelegten Aufenthalt überschreitet. Über kaum ein anderes Thema gibt es in den Foren so viele missverständliche Informationen. Das liegt auch daran, dass die angewendeten Regeln teilweise im Ermessen der Behörde liegen. Zunächst eine Warnung: Overstay auf jeden Fall vermeiden. Was nicht sein darf, passiert jedoch: Aufenthalt falsch berechnet, die 30-Tage Aufenthaltserlaubnis mit einem Monat verwechselt, Flüge anders gebucht, Krankheit und vieles mehr. Was jetzt? Alarmisten und Beschwichtiger laufen zur Höchstform auf.

Was sagt das Gesetz: für jeden Tag Overstay wird der Sünder an der Grenze, am Flugplatz oder bei der Immigration mit 500 Baht, maximal 20.000, zur Kasse gebeten. Gut, das klingt nicht so schlimm, zahle ich gerne. Aber es droht noch ein Bann für einige Jahre; während dieser Zeit ist es nicht erlaubt Thailand zu betreten. Und auch auf die Ausstellung eines Visums gibt es keinen Rechtsanspruch.

Die neuen verschärften Regelungen sehen folgendes vor. Die erste Tabelle behandelt die Fälle, in denen ein Ausländer bei der Immigration freiwillig erscheint und seinen Overstay beichtet. Nehmen wir an, dass der Overstay 10 Tage beträgt. Der Sünder bezahlt 5.000 Baht. Der freundliche Immigration-Beamte händigt die Quittung aus und drückt den Ausreisestempel in den Pass. Nochmals Glück gehabt. Dann greift er in die Schublade und entnimmt einen weiteren Stempel (siehe oben). Beim nächsten Visaantrag leuchtet die rote Farbe dem zuständigen Konsularbeamten so penetrant in die Augen, dass er den Pass gleich wieder zuklappt.

Pech gehabt, aber eine normale Einreise ist noch möglich. Schwache Gemüter überkommt beim Blick in die zweite Tabelle sofort Schüttelfrost und sie verfallen in Schnappatmung. Steht dort wirklich „less than 1 year…banning 5 years“ ? Ja, und „less“ bedeutet auf gut Deutsch „weniger“, also von einem Tag bis 364 Tage. Halt, aber nur in „case of alien“ (damit sind Sie gemeint und nicht Außerirdische, obwohl die Thais manchmal Ausländer wie Außerirdische behandeln) und „being arrested and prosecuted“. Der Stein fällt laut polternd vom Herzen, das bin ich doch nicht. Halt! Noch nicht. So, jetzt haben wir die Soße. Der Overstay ist nach dem thailändischen Recht ein Gesetzesverstoß. Die Folge ist Auslieferungshaft, Strafe und Deportation (also arrested and prosecuted).

„Ja aber“, nichts ja aber. Davon gibt es nur die Ausnahme, wenn der Aufenthaltssünder sein Vergehen (erste Tabelle) bei der Immigration selbst offenbart. Die Herren und Damen dort sind bemüht einem Touristen zu helfen, also keine Angst haben. Kommt jedoch das Taxi auf dem Weg zur Immigration oder zum Flugplatz in eine Verkehrskontrolle und der grimmige Herr in Braun kontrolliert auch den Pass mit der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis des Fahrgastes ist es geschehen. Jetzt ist alles möglich: erhobener Zeigefinger und Weiterfahrt, diskretes wedeln mit einigen Tausend Bahtscheinen oder der Beginn einer vielversprechenden Schriftstellerkarriere mit dem Debütroman „Meine drei Tage in Auslieferungshaft, die mein Leben zum Positiven verändert haben“, verfasst wegen des 5-jährigen Banns auf den Philippinen.

Was nun? Einfach: ängstliche Gemüter beehren die Immigration und beantragen auch wegen zwei Tage Overstay eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Mutigere Zeitgenossen fahren zum Flughafen, weisen auf den Overstay hin, murmeln einige plausible Gründe (um vielleicht den Stempel zu vermeiden) bezahlen die Strafe (die bei einem Tag nicht anfällt) und trotten gemütlich zum Abfluggate.

10/ Ausweispapiere

Ausländer wie auch Thais sind verpflichtet, ihre Ausweispapiere ständig dabei zu haben. Natürlich unpraktisch. Die Polizei akzeptiert in dem meisten Fällen auch die Kopie des Passes zusammen mit der kopierten Aufenthaltserlaubnis, sogar wenn auf dem Smartphone gespeichert. Der Pass sollte jedoch in erreichbarer Entfernung deponiert sein. Also nicht im Hotelsafe des Hotels in Bangkok zurücklassen und sich auf eine Reise nach Nordthailand begeben. Wer das Erlebnis vermeiden möchte, nach einer Razzia oder Routinekontrolle stundenlang in irgendwelchen Zellen zu schmoren, bis das Ausweispapier herbeigeschafft wurde, sollte eine Kopie des Passes ständig bei sich tragen.

(Stand: 15.1. 2019, alle Angaben ohne Gewähr)

 

 

 

 

3 Kommentare

  1. Ein gutes Stimmungsbild der Immigration. Ich bin auch ein Leidensgenosse, der gerade in Bangkok ernsthaft ein Sprachkurs besucht. Zum Glück habe ich nich zuvor auf den Smaltalk mit dem Beamten etwas vorbereitet. Ein Tipp: die Immigration in der Mittagszeit aufzusuchen. Wenn dann um 1 Uhr geöffnet wird, ist der erste Ansturm bereits vorbei.

  2. Hallo,
    Erst mal danke für den guten Artikel.
    Für mich bleibt jedoch eine Frage offen. Ich habe das non im ED visa beantragt und heute auch bekommen. Am Freitag Abend geht’s dann zurück nach Thailand (bin aktuell in Malaysia). Ein Rückflug Ticket bzw ausreiseticket habe ich aktuell nicht da ich mir die Sprachschule erst mal 6 monate anschauen will und dann ggf nochmal um 6 monate verlängern will.

    Sollte ich sicherheitshalber ein ausreiseticket buchen oder wird keins benötigt in diesem fall?

    Habe in den letzten 6 Jahren 12 Einreisestemlel also 2 jährlich angesammelt und es wurde bisher nie ein ausreiseticket verlangt, hatte aber immer eins.

    Danke und freundliche Grüße aus Kuala Lumpur

  3. Ein Rückflug- oder Ausreiseticket wird bei der Immi kaum verlangt….das Problem kann jedoch eine Airline sein….manche fragen danach…..so z.B. auch Air Aisia….sonnst eben ein billiges ins Nachbarland buchen…

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